Das Auszugshaus
Das Ende eines Bauernlebens
Das Leben als Bauer und Bäuerin war hart und entbehrungsreich. Und am Ende dieses Berufslebens, das aufgrund der schweren körperlichen Arbeit nicht selten bereits vor dem 50sten Lebensjahr endete, stand traditionellerweise der Auszug in ein sogenanntes „Auszugshaus“.
Das Auszugshaus war bzw. ist ein kleines Wohngebäude, in das die ehemaligen Hofbesitzer umzogen, wenn sie den Hof an ihre Erben übergeben hatten. Im Allgemeinen waren Auszugshäuser nur auf wohlhabenden Höfen zu finden, auf ärmeren „Bauernsacherln“ mussten sich die Altbauern mit einer Auszugsstube begnügen. Im Auszug genossen sie Wohnrecht, in der Regel auch das Recht darauf, von den Nachkommen mit Speisen versorgt und gepflegt zu werden.
Die Übergabe des Hofes wird bis heute durch einen Vertrag geregelt. In früherer Zeit war das Aushandeln des „Auszugs“ für alle Beteiligten eine Herausforderung, denn die Absicherung der elterlichen Lebensgrundlagen wurde bis zur letzten Kartoffel ausgehandelt. Alte Menschen waren den eigenen Kindern nach dem Auszug nicht selten hilflos ausgeliefert. Geachtet und respektiert wurden sie oft nur, solang sie noch zu etwas nützlich waren und in irgendeiner Form zum Lebensalltag beitragen konnten.
Die Regelung des Auszugs betrafen den Wohnraum im Auszugshaus oder der Auszugsstube, die Pflege bei Krankheit und altersbedingten Leiden, die Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Wärme und gegebenenfalls ein Taschengeld. Doch gerade die Menschen im Bauernstand überschritten früher selten das 50ste Lebensjahr, denn die schwere Arbeit, der sie ihr Leben lang nachgingen, war der körperlichen Gesundheit alles andere als zuträglich. Deshalb kamen viele erst gar nicht in den Genuss eines echten Ruhestandes.
Wenn Sie aufmerksam durch Altmünster, Neukirchen oder Reindlmühl fahren, können sie neben einigen Höfen noch alte Auszugshäuser finden. Der Auszug selbst wird im Heimathaus in Neukirchen als eines der Hauptthemen behandelt.
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