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Der dritte Stand

Einmal Bauer, immer Bauer

Die älteste Erwähnung des „Eckerguts obs Moos" weisen es schon 1504 als zur Herrschaft "Ebenzweyer" gehörig aus. Der Name bedeutet so viel wie: „Bauernhof Ecker oberhalb einer morastigen, sumpfigen Fläche am Fuße des Grasbergs“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dort auch Torf gestochen wurde. Um 1700 dürfte der Hof genügend Gewinn abgeworfen haben, dass man ihn umbauen und aufstocken konnte. Die Besitzerfamilie Ecker gehörte dem Bauerntum an.

Im geschichtlichen Kontext unterscheidet sich freies und unfreies Bauerntum. Freie Bauern bewirtschaften ihr eigenes Grundeigentum, Zinsbauern sind persönlich frei, haben aber Abgaben an den Grundherrn zu entrichten, Hörige müssen Frondienste und Abgaben leisten und Leibeigene sind persönliches Eigentum des Grundherrn.

In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter charakteristisch ist, sind im Dritten Stand diejenigen Menschen versammelt, die nicht zu den beiden privilegierten Ständen Klerus und Adel gehören. Er umfasst also dem Namen nach alle freien Bauern und Bürger.

Die Position des Einzelnen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Zum Ersten von der Art des Broterwerbs, nämlich Berufs- oder Bauernstand. Des Weiteren von der Position in einem Familienverband, sprich Ehestand, Hausvater, Knecht oder Hausgenosse und schließlich von den Rechten, die der Einzelne in der Gemeinde hat, wie zum Beispiel Erbrichter, bäuerliches Gemeindemitglied oder Häusler.

Das ständische System gilt den Menschen des Mittelalters und der frühen Neuzeit als feste, von Gott gegebene Ordnung, in der jeder seinen unveränderlichen Platz hat. Für den dritten Stand gilt, dass jeder zunächst den Stand seines Vaters übernimmt. Ein Wechsel zwischen Ständen ist nicht unmöglich, in der Praxis jedoch äußerst selten. Verdienst oder Reichtum haben kaum Einfluss auf die Ständezugehörigkeit. So kann etwa ein Bauer, der mit dem Verkauf von Holz oder der Viehzucht zu Geld gekommen ist, wesentlich vermögender sein als ein armer Adeliger.

In der mittelalterlichen Theorie sind den drei Hauptständen bestimmte Aufgaben zugewiesen. Der erste Stand hat für das Seelenheil zu sorgen, der zweite Stand soll Klerus und Volk gegen Feinde verteidigen, Aufgabe des dritten Standes ist die Arbeit. Entsprechend der Stellung in der Gesellschaft hat man sich einer standesgemäßen Lebensweise zu befleißigen.

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