Hans Kelsen
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Hans Kelsen

Der Vater der Verfassung

„Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, dass sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muss.“

Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtswissenschafter des 20. Jahrhunderts, erkannte schon in den 1920er Jahren die Gefährdung der Demokratie. Sein zentrales Anliegen war die Verteidigung vor allem der geistigen Freiheit gegen jede Form der Unterdrückung. Im Staats- und Völkerrecht sowie als Rechtstheoretiker nahm er wesentlichen und bis heute wirksamen Einfluss.

Kelsen wurde 1881 in Prag geboren und wuchs in Wien auf. Ab 1901 studierte er hier Jura und wurde 1911 für Staatsrecht und Rechtsphilosophie habilitiert. Nachdem er es im Ersten Weltkrieg bis zum Rechtsberater des Kriegsministers gebracht hatte, wurde er 1917 als Professor an die Universität Wien berufen. In seinem Hauptwerk „Reine Rechtslehre“ forderte er eine rein formale Analyse des Rechts, unabhängig von naturwissenschaftlichen, ethischen und politischen Wertungen.

Als Experte für Verfassungsfragen zog man ihn 1919 für die Ausarbeitung des neuen österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes heran, das im Kern bis heute gilt. Hier prägte er maßgeblich den Abschnitt über die Verfassungsgerichtsbarkeit. Er wirkte auch selbst seit 1921 als Verfassungsrichter, wurde 1930 im Zuge einer politisch motivierten Neugestaltung des Bestellungsmodus seines Amtes enthoben. Daraufhin verließ er 1930 Wien. Nach Stationen in Köln, Genf und Prag emigrierte er schließlich 1940 in die USA, wo er bis 1952 in Berkeley lehrte.

1945 schuf Kelsen den ersten großen Kommentar zum Recht der Vereinten Nationen, der noch heute in weiten Teilen maßgeblich ist.

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