Erbhuldigung
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9 Erzherzöge und 1 Frau

Die Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände

Seit seiner Stiftung im Jahr 1616 kam der Österreichische Erzherzogshut insgesamt zehnmal als Landeskrone offiziell zum Einsatz. Der Stiftungsauflage gemäß durfte die Krone nämlich nur für die Feierlichkeiten rund um die Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände entlehnt und nach Wien gebracht werden.

Dabei handelte es sich um einen Staatsakt entsprechend einer Krönung in einem Königreich. Neun Erzherzöge traten ihr Amt im Kernland des Habsburgerreiches in Anwesenheit des Österreichischen Erzherzogshutes an, von Kaiser Ferdinand II. bis zu Ferdinand I. von Österreich im Jahr 1835.

Nur eine Frau mischte sich unter die Reihe der österreichischen Herrscher: Maria Theresia. Im November 1740, nur wenige Wochen nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters Kaiser Karl VI., wurde ihre Erbhuldigung in Wien abgehalten. Die eilig geplante Zeremonie demonstrierte ihren Anspruch, als Regentin in den habsburgischen Ländern nachzufolgen.

Rechtliche Voraussetzung für die weibliche Thronfolge bildete die schon 1713 erlassene Pragmatische Sanktion. Maria Theresia sollte sich schließlich im Erbfolgekrieg gegen den Widerstand der europäischen Mächte durchsetzen, 1745 gelang es, ihren Gatten Franz Stephan zum römisch-deutschen Kaiser krönen zu lassen.

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