Die Erbhuldigung
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Die Erbhuldigung

Eine Krönung ohne Krone

Die Stiftungsurkunde des Erzherzogshutes schreibt vor: der einzige Anlass, zu dem die Krone außer Haus gegeben werden darf, ist die Erbhuldigung der österreichischen Landesstände. Wenn ein Habsburger die Herrschaft in den österreichischen Stammlanden der Dynastie nach dem Tod des Vorgängers übernimmt, gibt es keine Krönung.

Stattdessen erfolgt die Einsetzung eines neuen Herrschers durch eine als Erbhuldigung bezeichnete Zeremonie. Es entsteht dabei eine Art wechselseitiges Abkommen zwischen Herrscher und Land, das durch die Stände als Vertreter der politischen und sozialen Führungsschichten repräsentiert wird. Die Stände huldigen dem neuen Landesherrn und legen den Treueid ab, der Herrscher wiederum bestätigt im Gegenzug alte Privilegien und Rechte des Landes und der Stände.

Der letzte Habsburger, der sich der Erbhuldigung unterzieht, ist Ferdinand I. im Jahre 1835.

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