Das Privilegium Maius
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Das Privilegium Maius

Eine fast perfekte Fälschung?

Kaiser Karl IV. regelt 1356 in der Goldenen Bulle die Modalitäten der Wahl und Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten und legt fest, wer Kurfürst sein darf und wer nicht. Und Österreich geht leer aus. Also greift Rudolf IV. zu einer List: er lässt Kaiser Karl, seinem Schwiegervater, zur Untermauerung seiner Ansprüche das Privilegium Maius vorlegen.

In Wirklichkeit ist der sogenannte Große Freiheitsbrief aber eine in den Jahren 1358/59 hergestellte Fälschung. In diesem Dokument wird Österreich zum Erzherzogtum erklärt und mit Rechten ähnlich denen der deutschen Kurfürstentümer ausgestattet: Unteilbarkeit der Länder, automatische Machtübernahme des ältesten Sohnes (Primogenitur), eigenständige Gerichtsbarkeit (Privilegium de non evocando) und entsprechende Herrschaftssymbole. Dazu erfindet Rudolf eine eigene Krone, die er aus dem üblichen Fürstenhut und einer darauf angebrachten Zackenkrone zusammensetzt.

Kaiser Karl IV. verweigert allerdings nach ausgiebiger Prüfung die Anerkennung des Privilegium Maius. Nur die kluge Vermittlung von Gattin und Tochter Katharina von Luxemburg kann den Ausbruch eines Krieges verhindern. Aber Karl setzt durch, dass Rudolf 1361 den bereits offiziell geführten Titel eines Erzherzogs wieder ablegen muss.

Erst 1441 und 1453 erhalten die gefälschten Schriftstücke durch den Habsburger Friedrich III. ihre königliche und kaiserliche Bestätigung. Um dann im 19. Jahrhundert vom deutschen Historiker Wilhelm Wattenbach endgültig als Fälschung entlarvt zu werden.

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