Die Folter
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Die mittelalterliche Folter

Die gefürchtete, peinliche Befragung

Bis weit in die Neuzeit hinein ist die Folter als Instrument der Gerichtsbarkeit weit verbreitet. Gesteht ein Angeklagter das ihm zur Last gelegte Verbrechen im Rahmen des Prozesses nicht, so kann der Richter bei dringendem Tatverdacht eine „peinliche Befragung“ anordnen. „Peinlich“ bezieht sich hier auf das lateinische Wort für Strafe, „poena“.

Die Entscheidung über Art und Dauer der Folter liegt allein beim Gericht. Methoden und Instrumente der Folter sind ebenso grausam wie vielfältig. Und ihr Einsatz zielt zwar in erster Linie auf das Erbringen eines Geständnisses ab: der Tod des Angeklagten ist aber oft die unausweichliche Folge.

So etwa beim sogenannten Schwedentrunk, einer beliebten Foltermethode während des 30jährigen Krieges: dem Opfer werden Jauche oder Wasser, oft vermischt mit Urin und Kot, über einen Trichter direkt in den Mund eingeflößt. Der Schwedentrunk, besonders oft von Söldnern des schwedischen Heeres angewandt, verursacht nicht nur Erstickungsängste, sondern neben starken Magenschmerzen auch zumeist eine tödliche, bakterielle Infektion.

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