Die Welterbekonvention wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen, um jenes natürliche und kulturelle Erbe auszuwählen und in einer Liste des Welterbes zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren.
Die Wachau ist in der Kategorie "Kulturlandschaft" in die Liste des Welterbes eingetragen und damit Teil des Weltkulturerbes. Sie wird im Sinn der Richtlinien als fortbestehende Landschaft gesehen, welche nach wie vor von einer Kultur geprägt wird und ihre traditionelle Lebensweise fortführt. Kultur und Landschaft beeinflussen einander nach wie vor und tragen das Ihre zur laufenden Entwicklung der Landschaft bei.
Nach Informationsveranstaltungen für die lokale Bevölkerung wurde von allen Wachaugemeinden einstimmig das "Europadiplomgebiet Wachau", erweitert um die Altstadt von Krems und um das Stift Göttweig, als zukünftiges Welterbe eingereicht. Am 30.11.2000 wurde von der UNESCO-Kommission in Cairns beschlossen, die Wachau in die Liste des Weltkulturerbes einzutragen.
Marktgemeinde Emmersdorf
Marktgemeinde Aggsbach
Marktgemeinde Maria Laach
Marktgemeinde Spitz
Marktgemeinde Mühldorf
Marktgemeinde Weißenkirchen
Stadtgemeinde Dürnstein
Stadtgemeinde Krems
Marktgemeinde Furth bei Göttweig
Stadtgemeinde Mautern
Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald
Marktgemeinde Rossatz-Arndorf
Marktgemeinde Schönbühel Aggsbach
Marktgemeinde Dunkelsteinerwald
Mit Unterstützung von Land Niederösterreich und Europäischer Union (LEADER)