Das Auszugshaus
Das Auszugshaus ist ein kleines Wohngebäude, in das die ehemaligen Hofbesitzer umzogen, wenn sie ihren Hof an die Erben übergeben hatten. Im Allgemeinen waren Auszugshäuser nur auf wohlhabenden Höfen vorhanden, auf ärmeren „Bauernsacherln“ mussten sich die Altbauern mit einer Auszugsstube begnügen. Im Auszug genossen sie Wohnrecht, in der Regel auch das Recht darauf, von den Nachkommen mit Speisen versorgt und gepflegt zu werden.
Die Übergabe des Hofes wird bis heute durch einen Vertrag geregelt. In früherer Zeit war das Aushandeln des „Auszugs“ für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die Absicherung der elterlichen Lebensgrundlagen wurde bis zur letzten Kartoffel ausgehandelt. Alte Menschen waren den eigenen Kindern nicht selten hilflos ausgeliefert. Geachtet und respektiert wurden sie nur, solange sie noch zu etwas nützlich waren, sprich solange sie noch in irgendeiner Form zum Lebensalltag beitragen konnten.
Die Regelungen betrafen im Allgemeinen den Wohnraum im Auszugshaus oder der Auszugsstube, die Pflege bei Krankheit und altersbedingten Leiden, die Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Wärme und gegebenenfalls ein Taschengeld. Doch gerade die Menschen im Bauernstand wurden selten älter als 50. Die schwere Arbeit, der sie ihr Leben lang nachgingen, war der körperlichen Gesundheit alles andere als zuträglich. Deshalb kamen viele erst gar nicht in den Genuss, so etwas wie eine Pension zu erleben.
Wenn Sie aufmerksam durch Altmünster, Neukirchen oder Reindlmühl gehen, können sie neben einigen Höfen noch alte Auszugshäuser finden. Der Auszug selbst wird im Heimathaus in Neukirchen als eines der Hauptthemen behandelt.