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Die Folterkammer im Schloss Ort

Gefängnis und „Hohe Gerichtsbarkeit“

Dass ein relativ kleines Schloss wie das Seeschloss Ort ein Gefängnis mit Folterkammer besitzt, mag auf den ersten Blick überraschen. Tatsache ist jedoch, dass die Herrschaft Ort bereits im frühen Mittelalter die „Hohe Gerichtsbarkeit“ besitzt. Die Stadt Gmunden hingegen erlangt diesen Status erst 1465.

Die ausschließlich vom Kaiser verliehene „Hohe Gerichtsbarkeit“ umfasst Todesstrafe, verschiedene Leibesstrafen durch Verstümmelung, schwere Freiheitsstrafen und Folter. Zeitgenössische Quellen berichten, dass das Gefängnis im Schloss oft stark belegt ist, denn hier verbringen die zum Tod am Galgen oder durch Enthauptung Verurteilten ihre letzten Wochen.

Wer den Kerker im Schloss Ort besucht, kann sich das Elend der Inhaftierten leicht ausmalen. Klirrende Kälte im Winter, brütende Hitze im Sommer und bei Hochwasser müssen die Insassen darauf hoffen, rechtzeitig evakuiert zu werden. Zusätzlich verfügen die Gefängnisräume über eine sogenannte Stehzelle: ein winziger, fensterloser Raum, der so schmal ist, dass das Opfer nur stehen kann. Über einen eigenen Ofen wird diese Stehzelle mit heißer Luft erhitzt, um dem Verurteilten zusätzliche Qualen zu bereiten.

Eine Gmundner Chronik berichtet vom „schwarzen Studenten“: er soll gemeinsam mit einem Leidensgenossen über zwei Jahre im Kerker des Seeschlosses Ort verbracht haben.

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